MEGASCREEN MACK - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemein

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen sind für alle unsere Kunden und Vertragspartner sowie dritte Personen voll wirksam.

1.2 Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

2. Angebot, Auftragsdurchführung

2.1 Unsere Angebote sind maximal 4 Wochen ab dem Erstellungsdatum gültig.

2.2 Wir sind berechtigt, mit der Ausstrahlung der Werbesendung und den sonstigen Nebenleistungen Dritte zu beauftragen.

2.3 Einschaltzeit und Platzierung im Programmablauf werden von uns bestimmt.

 

3. Preise, Zahlungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Zahlungen haben bis spätestens drei Tage vor Beginn der Ausstrahlung der Werbesendung bei uns einzugehen. Der Beginn der Ausstrahlung erfolgt jeweils zum 1. oder 15. des Monats. Fortan haben alle monatlichen Sendepreise zu diesem Zeitpunkt entrichtet zu werden.

3.3 Im Falle des Ausbleibens der Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten, sind wir berechtigt dem Auftraggeber fristlos zu kündigen und jegliche Leistungen unsererseits einzustellen.

3.4 Nebenleistungen wie Produktionskosten und andere werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Gewährleistung

4.1 Bei Ausfallzeiten, die über 10 % der monatlichen Sendezeiten liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallzeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden – für den Auftraggeber unentgeltlichen – Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10 % der monatlichen Sendezeit (Reinigung, Wartung, Service), sind von uns nicht auszugleichen.

4.2 Wird uns durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z. B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Gebäuden, Betriebsstörungen, jegliche Umwelteinflüsse (z. B. Orkan, Hagel, o.ä.), behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unserem Vertragspartner eintreten – die Leistung für einen Zeitraum von mehr als ein Monat unmöglich oder unzumutbar, so sind wir und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei und die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber gegen uns keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

5. Haftung

5.1 Soweit in diesen Bedingungen keine andere Regelung enthalten ist, haften wir nur für Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung ist beschränkt auf die Vertragssumme dieser Vereinbarung.

5.2 Die Haftungsregelung nach vorstehender Ziffer gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.3 Die Firma Megascreen haftet nicht für die Inhalte (Bilder oder Texte) sowie die Sendequalität der Ausstrahlungen, da sie von Auftraggebern oder Dritten erstellt werden.

5.4 Die Haftung für die in 5.3 aufgeführten Punkte, wie z.B.: Inhalte, usw. trägt der Auftraggeber.

 

6. Freistellung von Ansprüchen Dritter

6.1 Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendung geltend machen. Die hierdurch bei uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Das Vertragsverhältnis kann von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

a) der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren beantragt ist,

b) der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt,

c) außergewöhnliche und unverschuldete Umstände im Sinne von Ziffer 4.3 unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen,

d) die Anlage mangels Auslastung wirtschaftlich von uns nicht oder nicht mehr zu betreiben ist.

7.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund von Ziffer 7. 1 a) bis c) oder aus einem sonstigen in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden. Der Schaden bemisst sich hierbei aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt.

7.3 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.

 

77933 Lahr, 01. April 2012